Firma: Dekorationsvermietung.ch - www.dekorationsvermietung.ch und www.softpool.ch
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Dekorationsvermietung.ch und mit ihren Tochterunternehmen; Whirlpool24.ch und Softpool.ch zu garantieren, bitten wir Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unbedingt durchzulesen.
Mit freundlichen Grüssen
Florian Rutz / Event Manager und Vermieter von Luxusgütern und Festmobiliar von A-Z
Bedingungen in Kraft seit: 20.07.2004, nachbearbeitet am 15.01.2010
Allgemeine Bestimmungen
1. Preise:
Alle angegebenen Preise für Waren und Dienstleistungen verstehen sich - mangels anderweitiger Vereinbarung inklusive Mehrwertsteuer in Schweizerfranken; bei Waren ab Lager Räterschen bei Winterthur verstehen sich die Preise zudem ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkunden gehen zu Lasten des Bestellers.
Sämtliche Preise sind inkl. MwSt! Bei Bestellung via Online Shop wird die MwSt. gleich ausgerechnet. Die Preise verstehen sich für die Miete von einem Tag! Weitere Tage werden durch einen bestimmten Faktor berechnet! Siehe Langzeitmieten! Material kann auch in den meisten Fällen gekauft werden.
Mindest Rechnungsbetrag Fr. 50.- exkl. Porto + Verpackungskosten.
Für Whirlpools aus Amerika und Spanien verlangen wir eine Vorauskasse von 75%. Dieses Geld kann auf Verlangen auf ein Sperrkonto einbezahlt werden.
Wochenendmieten:
Sie bezahlen nur die Einsatztage!
Beispiel: Aufbau am Freitag Fest am Samstag Abbau am Sonntag, Rückgabe am Montag. Trotzdem Sie die Ware mehrere Tage Zuhause hatten bezahlen Sie lediglich nur einen Einsatztag.
Stellen wir einen Missbrauch fest verrechnen wir Ihnen jeden Tag mit Faktor mal eins.
2. Langzeitmieten / Dauermieten ab 2 Einsatztagen:
Es werden die Tagesmieten mit Faktoren multipliziert. Die Faktorentabelle finden sie bei der nächsten Zeile.
Tage Mietfaktor bei Dekorationen:
1 Tag > Faktor 1.0
2 Tag > Faktor 1.3
3 Tag > Faktor 1.4
4 Tag > Faktor 1.5
5 Tag > Faktor 1.6
6 Tag > Faktor 1.7
1 Woche > Faktor 2.0
2 Wochen > Faktor 2.5
3 Wochen > Faktor 3.0
4 Wochen > Faktor 3.5
Jede weitere Woche + 0.5 Faktor dazu.
Tage Mietfaktor bei Softpool Whirlpools:
1 Tag bis 7 Tage Faktor 1.0
2 Wochen > Faktor 1.55
3 Wochen > Faktor 2.11
4 Wochen > Faktor 2.66
Weitere Wochen + 200 Fr. / Woche
3. Bestimmungen
II. Zusätzliche Bestimmungen bei Vermietungen
1. Eigentumsrecht/Meldepflichten:
Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum der Firma Dekorationsvermietung-ch. Bei allfälligen Pfändungen ist der Mieter unter Schadenersatzfolge verpflichtet, dem zuständigen Betreibungsamt vom Mietvertrag Kenntnis zu geben und die Firma Dekorationsvermietung.ch sofort zu benachrichtigen.
2. Sorgfaltspflichten:
Der Mietgegenstand ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an den Mietobjekten, die durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc. entstehen könnten.
Die Mietobjekte müssen gereinigt zurück gebracht werden, ansonsten werden die Reinigungskosten nach Aufwand verrechnet. Reinigungskosten werden mit 45 Franken pro Stunde in Rechnung gestellt. Eventuell notwendige Reparaturen dürfen nur durch die den Vermieter durchgeführt werden.
3. Transport des Mietobjektes:
Der Transport des Mietobjektes ist mangels anderer Vereinbarung Sache des Mieters. Zum Transport gehört das Ein- und Ausladen beim Lager der Firma Dekorationsvermietung.ch und das Ein- und Ausladen am Bestimmungsort. Beim Transport ist der Mieter insbesondere verpflichtet, die Mietobjekte in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
4. Firmenlogo:
Das www.dekorationsvermietung.ch oder Softpool.ch Firmenlogo darf vom Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.
5. Informationspflicht/Instruktionsrecht:
Der Mieter hat die Pflicht, sich über den sach- bzw. fachgerechten Gebrauch der Mietobjekte zu informieren, soweit er nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
6. Haftungsausschluss:
Die von Dekorationsvermietung.ch vermieteten Geräte sind nur für professionelle Anwender bestimmt. Sie dürfen nur nach einem Fehlerstromschalter angeschlossen und von fachkundigem Personal installiert und bedient werden. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Firma Dekorationsvermietung.ch keine Haftung. Insbesondere lehnt die Firma bei Sachschäden an den Mietgeräten und eventuellen Folgeschäden an Dritt-Eigentum jede Haftung ab.
7. Rückgabetermin:
Die Mietgegenstände sind der Firma Dekorationsvermietung.ch unaufgefordert am vereinbarten Rückgabetermin im Lager in Räterschen oder Wiesendangen zurück zu geben.
8. Konventionalstrafe:
Wird der Rückgabetermin verpasst, so ist pro angebrochenem Tag Verspätung vom Mieter eine Konventionalstrafe in der Höhe des doppelten Miettagessatzes gemäss Mietvertrag zu bezahlen.
9. Bezahlung des Wiederbeschaffungswertes bei Verlust:
Ist die Rückgabe des Mietobjektes zufolge Verlustes (Diebstahl, Totalschaden, etc.) nicht mehr möglich, ist vom Mieter der im Mietvertrag angegebene Wiederbeschaffungswert geschuldet. Wird die Unmöglichkeit der Rückgabe bis spätestens am Rückgabetermin der Firma gemeldet, entfällt die Pflicht zur zusätzlichen Bezahlung der obigen Konventionalstrafe (Ziff. 8). Ansonsten ist bis zum Melden der Unmöglichkeit der Rückgabe die Konventionalstrafe kumulativ zum Ersatzanschaffungswert geschuldet.
10. Rücktritt vom Vertrag:
Holt der Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin nicht ab oder verweigert er dessen Entgegennahme oder tritt der Mieter vom Vertrag zurück, bleibt der vereinbarte Mietzins gleichwohl geschuldet. Die Firma Dekorationsvermietung.ch gewährt dem Mieter jedoch bei rechtzeitiger, ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittsmitteilung folgende Vergünstigungen:
-Erlass von 100 % des Mietzinses bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor vertraglichem Abholtermin
-Erlass von 75 % des Mietzinses bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittserklärung bis 10 Tage vor vertraglichem Abholtermin
-Erlass von 50 % des Mietzinses bei Absage bis 3 Tage vor vertraglichem Abholtermin
Falls es dem Vermieter möglich ist, die Mietobjekte an den vereinbarten Mietterminen anderweitig einzusetzen, wird ein entsprechender Mietertrag angerechnet.
11. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung erfolgt üblich bei der Rückgabe der Ware. Dekorationsvermietung.ch stellt dem Kunden eine Mehrwertkonforme Quittung aus.
12. Werbe und Besuchsrecht bei Veranstaltungen. Dekorationsvermietung.ch hat ein Anrecht während der Veranstaltung eine bis zwei Banden aufzuhängen, ausserdem ist der Veranstalter verpflichtet 2 Personen freien Eintritt zu gewähren.
V. Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand:
Gerichtsstand bei sämtlichen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Wiesendangen ZH / Schweiz.
Das Bezirksgericht befindet sich in Winterthur.
2. Anwendbares Recht:
Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches, materielles Recht. Verweisungen auf ausländische Rechtsnormen sind unbeachtlich.
Verfasst durch: Dekorationsvermietung.ch - Baumschulstrasse 28 - 8542 Wiesendangen ZH am 20.07.2004 durch Florian Rutz - Inh. Dekorationsvermietung.ch. |